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Erstkommunion

FAQ | Gut zu wissen ...

Gibt es Vorgaben zur Festkleidung?

Es gibt (fast) keine Vorgaben bezüglich der Festkleidung der Kinder am Erstkommuniontag. Handschuhe sollen die Kinder nicht tragen, damit sie die Eucharistie in die Hand gelegt bekommen können. Handtaschen/Beutel hängen Sie bitte vor dem Gottesdienst an den Sitzplatz Ihres Kindes.

Zur Dankmesse und zur Fronleichnamsprozession können die Kinder gerne ebenfalls in Festkleidung kommen.

Braucht mein Kind eine spezielle Erstkommunionkerze?

Nein. Bitte bringen Sie zum Erstkommuniongottesdienst die Taufkerze Ihres Kindes mit. Die Kerze verbleibt bei den Eltern/Paten. Während des Gottesdienstes entzünden die Eltern/Paten die Kerze und überreichen sie dem Erstkommunionkind. Bitte besprechen Sie in der Familie, wer von Ihnen diese Aufgabe übernimmt. Pro Kind können diese Aufgabe bis zu zwei Personen übernehmen.
Alternativ können Sie eine Erstkommunionkerze verwenden.

Sitzplätze im Erstkommuniongottesdienst

Für Ihre Familie wird eine Bank (oder zwei kurze Bänke) am Erstkommuniontag reserviert sein. An der Bank sind der Name des Erstkommunionkindes bzw.  die Namen der Erstkommunionkinder aus Ihrer  Familie vermerkt. 

Alle weiteren Gäste können einen Sitz- oder Stehplatz im Kirchenraum einnehmen. Die Kirche werden wir ca. 30 Minuten vor Beginn des Gottesdienstes öffnen. 

Darf ich während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

Gerne können Sie vor und nach dem Gottesdienst in der Kirche Fotoaufnahmen machen. Während des Gottesdienstes bitten wir Sie, darauf zu verzichten. Es professioneller Fotograf wird Aufnahmen fertigen, die sie bei ihm erwerben können.

Wie lange dauert der Erstkommuniongottesdienst?

Bitte rechnen Sie mit circa einer Stunde.

Termine | Proben, Erstkommunionfeiern, Dankmessen

Die Termine finden Sie demnächst  hier.

Wie schützt die Kirchengemeinde Kinder?

Kirche soll für Heranwachsende ein geschützter Raum sein, in dem sie sich sicher fühlen und gesund entwickeln können. 

Alle Menschen, die in unserer Kirchengemeinde mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, legen ein erweitertes Führungszeugnis vor. Ausführliche Informationen hierzu enthält unser institutionelles Schutzkonzept.